Die Mitgliederversammlung des FOSSGIS e.V. findet am 16. März 2023 als Präsenzveranstaltung im HS 3 des Erwin Schrödinger Zentrums der Humboldt-Universität zu Berlin, Rudower Chaussee 26, 12489 Berlin, statt.
Beginn: 19.09 Uhr
Ende: 21.39 Uhr
Versammlungsleiter: Jörg Thomsen (1. Vorsitzender), TOP 7 (Vorstandswahlen) Roland Olbricht
Protokollführer: Falk Zscheile
Der 1. Vorsitzende begrüßt die Anwesenden.
Im Vorfeld der Mitgliederversammlung wurden keine Stimmrechtsübertragungen angemeldet.
Der 1. Vorsitzende (Versammlungsleiter) stellt die Beschlussfähigkeit der Vollversammlung fest. Es sind aktuell 52 Mitglieder anwesend. 7 sind gemäß der Satzung erforderlich.
Es liegen keine Stimmrechtsübertragungen vor.
Jörg Thomsen beantragt, Gäste zur Mitgliederversammlung zuzulassen.
Es wird einstimmig ohne Enthaltung beschlossen, dass Gäste zur Vollversammlung zugelassen werden.
Es sind derzeit 10 Gäste anwesend. Diese werden vom Versammlungsleiter darauf hingewiesen, dass sie an Abstimmungen nicht teilnehmen dürfen.
Die Einladung zur Mitgliederversammlung wurde zusammen mit der Tagesordnung per E-Mail am 10.02.2023 an die Mitglieder versandt.
Die Tagesordnung wird einstimmig mit einer Enthaltung beschlossen.
Das Protokoll der Mitgliederversammlung vom 23. April 2022 wird zur Abstimmung gestellt. Das Protokoll der Mitgliederversammlung 2022 steht den Mitgliedern seit dem 12.05.2022 auf der Vereinswebseite zur Verfügung. Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Das Protokoll der Mitgliederversammlung vom 23. April 2022 wird einstimmig bei 5 Enthaltungen bestätigt.
Der Jahresbericht liegt einschließlich den Berichten aus den Arbeitsgruppen den Mitgliedern vor. Er steht auf der Vereinswebseite bereit.
Der 1. Vorsitzende stellt den Bericht den anwesenden teilnehmenden Personen überblickartig vor.
Der Bericht wird für die Mitglieder mittels Beamer an die Wand projiziert
Es gibt spontanen Applaus bei der Ankündigung eines Vertrages mit dem BKG zur anteiligen Förderung der Koordinierungsstelle des FOSSGIS e.V. in Höhe von 10.000 EUR jährlich.
Der 1. Vorsitzende berichtet über den Förderantrag zur didacta2023 etwas ausführlicher, weil dieser erst kurzfristig eingereicht und entschieden wurde und daher bisher noch nicht im Jahresbericht des Vorstandes vermerkt ist.
Der Schatzmeister stellt den Kassenbericht mit Einnahmen und Ausgaben für die vergangene Wahlperiode vor. Der Bericht wird für die Mitglieder mittels Beamer an die Wand projiziert.
Frederik Ramm stellt eine Nachfrage zur Position der Serverkosten. Diese sind im Bericht in Vereinsverwaltungsarbeit und Vereinsförderzweck aufgeteilt. Der Schatzmeister nennt hierfür steuerrechtliche Gründe.
Es gibt keine weiteren Rückfragen zum Bericht des Schatzmeisters.
Katja Haferkorn stellt als Mitarbeiterin der Koordinierungsstelle den Bericht der Koordinierungsstelle vor. Hierzu wird gleichzeitig eine Präsentation für die Mitglieder mittels Beamer an die Wand projiziert
Ein Mitglied aus dem Auditorium dankt Katja Haferkorn für ihr Engagement. Spontaner Applaus.
Der Kassenprüfer, M. L., stellt die Prüfung vor.
Der Kassenprüfer berichtet:
Er hat eine gut strukturierte und vollständige Buchführung vorgefunden.
Die Buchführungsunterlagen im GitLab sind den Kassenprüfern zugänglich.
Der Jahresabschluss des Steuerberaters lag den Kassenprüfern nicht vor.
Der Schatzmeister ergänzt: “Der vorläufige Jahresabschluss ist am heutigen Tage eingetroffen.”
Der Kassenprüfer empfiehlt, auch ohne, dass ihm der Jahresabschluss des Steuerberaters vorlag, die Entlastung des Vorstands.
Der Versammlungsleiter gibt die Möglichkeit, Fragen zum Bericht des Kassenprüfers zu stellen.
Es werden keine Fragen gestellt.
Der 1. Vorsitzende stellt den Antrag zur Entlastung des Vorstands.
Der Vorstand wird einstimmig bei 5 Enthaltungen von der Mitgliederversammlung für das Jahr 2022 entlastet.
Jörg schlägt vor, dass während des Wahlvorgangs die Versammlungsleitung R. O. übernimmt. Hiergegen bestehen durch die Mitgliederversammlung keine Einwände.
R. O. übernimmt die Versammlungsleitung.
Jörg Thomsen (geb. […]) wohnhaft in […], der bisherige 1. Vorsitzende, stellt sich als einziger Kandidat für das Amt des 1. Vorsitzenden zur Wahl.
Jörg Thomsen wird ohne Gegenstimmen und einer Enthaltung durch die Mitgliederversammlung wiedergewählt.
Der Versammlungsleiter fragt, ob die Wahl angenommen wird.
Jörg Thomsen nimmt die Wahl an.
Pirmin Kalberer (geb. […]) wohnhaft in […] stellt sich als einziger Kandidat für das Amt des 2. Vorsitzenden zur Wahl.
Pirmin Kalberer wird einstimmig mit einer Enthaltung von der Mitgliederversammlung wiedergewählt.
Der Versammlungsleiter fragt, ob die Wahl angenommen wird.
Pirmin Kalberer nimmt die Wahl an.
David Arndt (geb. […]) wohnhaft in […] stellt sich für das Amt des Kassenwarts zur Wahl. Er stellt sich kurz vor.
Es gibt keine weiteren Kandidaten bzw. Kandidatinnen.
David Arndt wird einstimmig bei einer Enthaltung durch die Mitgliederversammlung wiedergewählt.
Der Versammlungsleiter fragt, ob die Wahl angenommen wird.
David Arndt nimmt die Wahl an.
Falk Zscheile ([…]) wohnhaft in […] stellt sich als einziger Kandidat für das Amt des Schriftführers zur Wahl.
Falk Zscheile wird einstimmig bei einer Enthaltung als Schriftführer durch die Mitgliederversammlung wieder gewählt.
Der Versammlungsleiter fragt, ob die Wahl angenommen wird.
Falk Zscheile nimmt die Wahl an.
[…] M. L. stellt sich als Kandidat für das Amt des Kassenprüfers zur Wahl.
Es gibt keine weiteren Kandidaten bzw. Kandidatin für das Amt.
[…] M. L. wird einstimmig mit einer Enthaltung gewählt.
Der Versammlungsleiter fragt, ob die Wahl angenommen wird.
[…] M. L. nimmt die Wahl zum Kassenprüfer an.
T. B. stellt sich in Abwesenheit für das Amt des stellvertretenden Kassenprüfers zur Wahl.
Es gibt keine weiteren Kandidaten bzw. Kandidatin für das Amt.
T. B. wird einstimmig bei einer Enthaltung gewählt.
Es stellt sich niemand zur Wahl. Es findet keine Wahl statt.
R. O. stellt den Antrag, dem Vorstand das Mandat zu erteilen, eine von diesem ausgewählte Person zu nominieren und ins OSMF-Advisory Board zu entsenden.
Die Mitgliederversammlung nimmt den Antrag einstimmig bei drei Enthaltungen an.
Der Posten im OSMF-Advisory Board bleibt damit zunächst vakant.
Es stellt sich niemand für die Funktion der OpenStreetMap beauftragten Person zur Verfügung. Es findet keine Wahl statt.
R. O. beantragt, dem Vorstand das Mandat zu erteilen, eine Person zu nominieren und den Posten zu besetzen.
Die Mitgliederversammlung nimmt den Antrag einstimmig bei fünf Enthaltungen an.
Der Posten bleibt damit zunächst vakant.
Die Wahlen sind damit abgeschlossen.
R. O. übergibt die Versammlungsleitung zurück an Jörg Thomsen als neu gewählten 1. Vorsitzenden. Jörg Thomsen führt die Versammlung weiter.
Der neu gewählte bisherige Schatzmeister stellt das Vereinsbudget für 2023⁄22 vor. Das Budget wurde vom alten Vorstand auf der Vorstandssitzung am 06.03.2023 beschlossen. Der Budgetplan wird der Mitgliederversammlung mittels Beamer an die Wand projiziert
Aus dem Auditorium kommt die Idee, besonders engagierten Studierenden eine vom Verein gesponserte Teilnahme an der FOSSGIS-Konferenz zu ermöglichen. Es wird vom Vorstand empfohlen, einen entsprechenden Förderantrag an den Vorstand zu stellen.
Aus dem Auditorium wir angeregt zu überlegen, wie man das VOC (Video Operation Center) noch mehr unterstützen könnte. Das VOC-Team liefert mit den Aufzeichnungen von der FOSSGIS-Konferenz einen wichtigen Beitrag zur öffentlichen Verbreitung der Vereinsziele.
Weitere Fragen oder Anregungen gibt es zum geplanten Budget nicht.
David weist darauf hin, dass Spenden möglichst nicht gestückelt (z. B. als monatliche Kleinspende) per PayPal an den Verein gemacht werden. Durch die kleinen Beträge und die Stückelung entstehen hohe Transfergebühren, die den Wert der eigentlichen Spende deutlich schmälern.
Die Satzungsänderungsanträge wurden im Wortlaut gemeinsam mit der Einladung zur Mitgliederversammlung und der Tagesordnung per E-Mail am 10.02.2023 an die Mitglieder versandt.
Der Schriftführer stellt den Inhalt der geplanten Satzungsänderung von § 8 der Mitgliederversammlung vor. Hierzu wird die geänderte Fassung mittels Beamer an die Wand projiziert
Im Entwurf der Satzungsänderung werden von der Mitgliederversammlung noch Fehler bei Rechtschreibung und Grammatik ausgemacht. Das Für und Wieder bestimmter grammatikalischer Formulierungen wird von der Mitgliederversammlung in zahlreichen Wortbeiträgen diskutiert. Es erfolgt eine gestufte Abstimmung zu den einzelnen Punkten mit Änderungswünschen.
Die Änderungen an der mit der Einladung an die Mitglieder Übersandten Fassung werden entsprechend der Anträge in der Beamerpräsentation farblich dargestellt.
Das Wort “persönlicher Anwesenheit” wird zu “persönliche Anwesenheit” geändert.
Der 1. Änderungsantrag wird einstimmig bei einer Enthaltung von der Mitgliederversammlung beschlossen.
Das Wort “Übertragene Mitglied” wird zu “übertragende Mitglied” geändert.
Der 2. Änderungsantrag wird einstimmig bei zwei Enthaltungen von der Mitgliederversammlung beschlossen.
Das Wort “zu” wird durch das Wort “bei” ersetzt.
Der 3. Änderungsantrag wird mit 8 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen und 24 Enthaltungen abgelehnt
Der Satzungsänderungsantrag in der durch die Änderungsanträge 1 und 2 gefassten Form wird zur Abstimmung gestellt.
Es wird die Frage gestellt, ob eine Abstimmung aufgrund der vorgenommenen Änderungen gegenüber der mit der Einladung übersandten Fassung überhaupt heute möglich sei oder ob eine neue Mitgliederversammlung einzuberufen sei.
Der Schriftführer erläutert, dass Änderungen am Wortlaut von Satzungsänderungsanträgen durch die Mitgliederversammlung als dem zentralen Entscheidungsgremium des Vereins möglich seien. Die Forderung der Vereinssatzung nach Übersendung einer geplanten Satzungsänderung im Wortlaut gemeinsam mit der Einladung zur Mitgliederversammlung habe eine Warnfunktion gegenüber den Mitgliedern. Damit sollen diese besser entscheiden können, ob eine Teilnahme an der Mitgliederversammlung lohnt. Änderungen durch die Mitgliederversammlung an einem den Mitgliedern übersandten Satzungsänderungsentwurf seien im Rahmen der Mitgliederversammlung möglich.
Die Änderung von § 8 der Satzung wird in der durch den Änderungsantrag entstandenen Form zur Abstimmung gestellt.
Der Antrag zur Änderung von § 8 der Satzung wird bei 4 Enthaltungen einstimmig von der Mitgliederversammlung beschlossen.
Die durch die Mitgliederversammlung beschlossene Fassung von “§ 8 Mitgliederversammlung” ist dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt.
Das Wort “aus” wird durch das Wort “von” ersetzt.
Das Wort “Regulären” wird durch das Wort “regulären” ersetzt.
Der Änderungsantrag wird mit einer Enthaltung einstimmig angenommen.
Es folgt eine Diskussion zu inhaltlichen Fragen.
Der Satzungsänderungsantrag zu § 7 wird in der durch den Änderungsantrag entstandenen Form zur Abstimmung gestellt.
Die Änderung von § 7 der Satzung wird bei 4 Enthaltungen einstimmig durch die Mitgliederversammlung angenommen.
Die durch die Mitgliederversammlung beschlossene Fassung von “§ 7 Vorstand” ist dem Protokoll als Anlage 2 beigefügt.
Es werden keine Anträge gestellt.
Es erfolgt ein kurzer Bericht aus den Arbeitsgruppen des FOSSGIS e. V., soweit Mitglieder aus den Arbeitsgruppen anwesend sind.
Es gibt keine Fragen zu den Berichten der Arbeitsgruppen aus dem Auditorium.
Der 1. Vorsitzende fragt das Auditorium nach künftigen Terminen mit FOSSGIS-Bezug. Es folgen verschiedene Meldungen unter Nennung potentieller Termine:
Communitytreffen in Essen am letzten Aprilwochenende, es sind noch Anmeldungen möglich.
15./16. April Hackingweekend Berlin.
14./15. Oktober Hackingweekend Berlin.
FOSS4G Ende Juni im Kosovo
AFS/OGS OSGe Apache Community -Code Sprint
T. F. stellt Ideen vor, die im Kontext der Vergabeverfahren im Bereich FOSS gekommen sind. Wie kann eine Verwaltung eine Community fördern. Idee: FOSSGIS-Tagungsband als Sonderfassung den Behörden zum Kauf anzubieten, um damit FOSS-Projekte mittelbar zu fördern. Vorschlag aus dem Auditorium: Höherer Preis für Tagungsbände ohne Werbung der Konferenzsponsoren. Am 30.3. ist das nächste Treffen der AG Vergabe. Die Teilnahme steht allen interessierten Personen offen.
J. T. regt an, künftig FOSS-Entwickler auch direkt aus Vereinsmitteln zu finanzieren. Bisher ist das Paradigma eher, dass Arbeitszeit für Softwareentwicklung nicht vergütet wird. Die Mitglieder diskutieren den Vorschlag. Im Kontext wird auch das Beispiel Nachwuchsförderung genannt. A. E. und David Arnd sagen zu, hierzu eine Arbeitsgruppe bilden zu wollen.
T. W. berichtet von seinen Erfahrungen aus der Arbeitsgruppe Vergabe. Er möchte einen Workshop anbieten: Wie erstelle ich eine Leistungsbeschreibung für FOSS. Der FOSSGIS könnte einen entsprechenden Workshop für Vergabe für die Verwaltung kostenpflichtig anbieten.
Der Versammlungsleiter schließt die Veranstaltung um 21.39 Uhr
Samstag, 08. April 2023
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Schriftführer (Falk Zscheile)
§ 8 Mitgliederversammlung
Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal pro Geschäftsjahr statt. Der Vorstand hat die ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und muss die Vereinsmitglieder mindestens vier Wochen vorher schriftlich oder per E-Mail einladen. Es gilt der Poststempel bzw. das Absendedatum der E-Mail. Der Einladung ist die Tagesordnung beizulegen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann von mindestens 20 % der Vereinsmitglieder durch schriftlichen Antrag beim Vorstand einberufen werden. Der Vorstand muss innerhalb von zwei Monaten eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Der schriftlichen oder elektronischen Einladung, die wenigstens 3 Wochen vorher versendet werden muss, ist die Tagesordnung beizulegen, einschließlich der beantragten Tagesordnungspunkte. Die Mitgliederversammlung ist bei Anwesenheit mindestens sieben stimmberechtigten Personen, beschlussfähig.
Die Mitgliederversammlung kann als Präsenzveranstaltung (persönliche Anwesenheit der Mitglieder an einem Ort) oder ausschließlich online als Videokonferenz durchgeführt werden. Hybride Veranstaltungen werden nicht durchgeführt. Ob die Mitgliederversammlung in Präsenz oder online durchgeführt wird, entscheidet der Vorstand und gibt die Entscheidung mit der Einladung zur Mitgliederversammlung bekannt.
Wird die Beschlussfähigkeit nicht erreicht, muss der Vorstand innerhalb von zwei Monaten eine neue Versammlung ansetzen. Die Mitglieder müssen wenigstens 3 Wochen vorher schriftlich oder per E-Mail eingeladen werden. Diese Mitgliederversammlung ist in jedem Falle beschlussfähig. Beschlüsse und die Wahl des Vorstandes werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Auf Antrag eines Mitglieds müssen Wahlen und Abstimmungen geheim durchgeführt werden. Entlastung und Neuwahl des Vorstands erfolgt durch eine Mitgliederversammlung. Die Vorstandsmitglieder werden einzeln für die zu besetzenden Ämter gewählt.
Der Vorstand muss der Mitgliederversammlung einen Tätigkeits- und Jahresrechenschaftsbericht vorlegen. Der Bericht des Kassenprüfers wird der Mitgliederversammlung vor einer Entlastung des Vorstandes vorgelegt. Die Mitgliederversammlung beschließt Satzungsänderungen mit einer 2⁄3 Mehrheit. Die Satzungsänderungen müssen im Wortlaut vor der Einladung zur Mitgliederversammlung dem Vorstand bekannt gegeben werden. Der Vorstand verschickt alle Satzungsänderungsanträge mit der Einladung zur Mitgliederversammlung.
Mitglieder können bei Abwesenheit bei der Mitgliederversammlung ihre Stimme einem anwesenden Mitglied übertragen. Jedem anwesenden Mitglied kann maximal 1 weitere Stimme übertragen werden. Die Übertragung der Stimme ist dem Vorstand vor Beginn der Mitgliederversammlung schriftlich oder durch eine E-Mail durch das die Stimme übertragende Mitglied zur Kenntnis zu geben. Diese Information wird allen anwesenden Mitgliedern zu Beginn der Mitgliederversammlung bekannt gegeben. Die Übertragung gilt nur jeweils für eine Mitgliederversammlung.
Gästen kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung die Teilnahme insgesamt oder zu einzelnen Tagesordnungspunkten gestattet werden.
§ 7 Vorstand
Dem Vorstand können nur natürliche Personen angehören, er wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Der Vorstand wird für zwei Jahre gewählt. Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich. Der Vorstand besteht aus jeweils einer Person für Vorsitz, zweiten Vorsitz, Kassenführung und Schriftführung. Die Mitglieder des Vorstandes sind einzelvertretungsberechtigt. Im Falle des Rücktritts eines Vorstandsmitglieds ist der verbleibende Vorstand berechtigt, ein Vereinsmitglied kommissarisch in den Vorstand zu berufen. Die Nachwahl des kommissarisch besetzten Postens hat auf der nächsten regulären Mitgliederversammlung zu erfolgen. Die Wahl erfolgt für die Restdauer der regulären Amtszeit des bestehenden Vorstands.