OSM Foundation Local Chapter Agreement
Rohe Übersetzung der Vorlage http://wiki.osmfoundation.org/wiki/Local_Chapters/Template_agreement
(Unterstrichen sind Worte, die ich in Leerfelder eingesetzt habe.)
OpenStreetMap Foundation Local Chapters Agreement[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Präambel
Die OpenStreetMap Foundation ist eine internationale, nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete Organisation, die das OpenStreetMap-Projekt unterstützen, aber nicht kontrollieren will. Sie hat zum Ziel, das Wachstum, die Entwicklung und die Verbreitung freier Geodaten zu fördern und diese Geodtaten für die Nutzung und Weitergabe durch jedermann verfügbar zu machen. Die Local Chapters der OpenStreetMap Foundation sind nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete Organisationen, die in einer bestimmten Region agieren und die Ziele der OpenStreetMap Foundation unterstützen. Diese Vereinbarung ist die formelle Anerkennung einer Organisation als Local Chapter der OpenStreetMap Foundation und definiert die Rechte und Pflichten sowohl der OpenStreetMap Foundation als auch des Local Chapters.
1. Beteiligte Parteien
In dieser Vereinbarung gilt:
- "die OpenStreetMap Foundation" (oder "Foundation") ist eine "company limited by guarantee", registriert in England und Wales mit der Registernummer 05912761.
- "das Local Chapter" ist der FOSSGIS e.V. mit Vereinssitz in Mainz, eingetragen im Vereinsregister unter 90 VR 3594.
2. Zweck
Das Local Chapter und die Foundation werden bemüht sein, sich gegenseitig in ihren Aktivitäten zu unterstützen. Das Local Chapter vertritt die Interessen seiner Region in der OpenStreetMap Foundation. Die satzungsgemäßen Ziele des Local Chapters müssen mit denen der Foundation im Einklang stehen. Wenn das Local Chapter eine Unterorganisation einer größeren Vereinigung ist, dürfen die Ziele der größeren Vereinigung nicht in Widerspruch zu denen der Foundation stehen.
3. Name
Unabhängig vom tatsächliche Vereinsnamen muss das Local Chapter den Namen OpenStreetMap Deutschland für all seine OpenStreetMap-bezogenen Aktivitäten und alle Handlungen als Local Chapter der OpenStreetMap Foundation nutzen, solange diese Vereinbarung gültig ist.
(Anm. d. Übs. - wir müssen diskutieren, ob wir als "OSM Deutschland" und/oder als "FOSSGIS" auftreten wollen. Die existierende Formulierung ist für Vereine gedacht, die neu gegründet wurden nur für OSM.)
4. Geographischer Bereich
Dieses Local Chapter wird die Interessen der Community in der Region Deutschland vertreten. Die Foundation wird kein anderes Local Chapters in dieser Region einrichten, ohne sich darüber mit diesem Local Chapter zu beraten. Die OpenStreetMap Foundation kann aber thematischen Chapters oder anderen Organisationen mit einem speziellen Einsatzgebiet gestatten, in dieser Region zu agieren.
5. OpenStreetMap-Logos und Marken
5.1. Die OpenStreetMap Foundation strebt an, ihre Marken, Warenzeichen und anderes geistiges Eigentum zu schützen, und sicherzustellen, dass ihr guter Ruf nicht durch den Missbrauch dieser Marken beschädigt wird. In dieser Vereinbarung bezieht sich "OSM-Marken" auf: "OpenStreetMap", "OSM" im Geodaten-Kontext, "OpenStreetMap Foundation", "OSM Foundation", "OSMF", "State of the Map", "SOTM", und das OpenStreetMap-Vergrößerungsglas-Logo (CTM 007366991) und seine Varianten. Die OpenStreetMap Foundation kann die Liste der OSM-Marken von Zeit zu Zeit aktualisieren, und wird das Local Chapter von Änderungen in Kenntnis setzen.
5.2. Das Local Chapter erhält hiermit von der Foundation das Recht, den Namen OpenStreetMap Deutschland und das Logo während der Laufzeit dieser Vereinbarung zu nutzen. Bei Beendigung der Vereinbarung muss das Chapter jede Registrierung von OSM-Marken oder ähnlichen exklusiven Rechten an die Foundation übertragen oder, im Falle eingetragener Rechte, die Eintragung löschen.
5.3. Das Local Chapter wird die Richtlinien zum Design und zum geistigen Eigentum, die die OSM Foundation von Zeit zu Zeit veröffentlicht, einhalten.
5.4. Das Local Chapter wird (i) keine exklusiven Rechte an irgendwelchen Marken, die den OSM-Marken gleich oder ähnlich sind, registrieren oder anderweitig zu erlangen versuchen (ii) keinen Namen (wie zum Beispiel einen Firmen- oder Domainnamen) benutzen, der den OSM-Marken gleich oder ähnlich ist, außer, wenn die OSM Foundation es wünscht.
(Anm. evtl sollte man den existierenden Domainnamen openstreetmap.de in 5.4 explizit als "erlaubt" erwähnen.)
6. Mitgliedschaft
Das Local Chapter und die Foundation haben beide ihre eigenen, unabhängigen Mitgliedschaftsprogramme.
7. Verhalten
7.1 Das Local Chapter wird stets darauf bedacht sein, nicht den Eindruck zu erwecken, es spräche für die Foundation, außer wenn dies zuvor mit der Foundation vereinbart wurde. Die Foundation wird nicht für das Local Chapter sprechen oder handeln, außer wenn dies zuvor mit dem Local Chapter vereinbart wurde.
7.2 Das Local Chapter erklärt, die Aktivitäten der Foundation im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützten und wird (a) keine gesetzeswidrigen Handlungen vornehmen; (b) keine sozialen oder politischen Aktivitäten entfalten, die von der Verfolgung der Ziele der OSM Foundation ablenken könnten; und (c) keine Handlungen vornehmen, die geeignet sind, die Arbeit oder das Ansehen der Foundation zu beeinträchtigen.
7.3 Die Foundation erklärt, die Aktivitäten des Local Chapters zu unterstützen und, soweit möglich, keine Handlungen vorzunehmen, die geeignet sind, die Arbeit oder das Ansehen des Local Chapters zu beeinträchtigen. Die Foundation wird die Interessen aller ihrer Local Chapters in ihrem Entscheidungsfindungsprozess berücksichtigen.
8. Satzung
8.1. Das Local Chapter wird der Foundation eine Kopie seiner aktuellen Satzung und/oder Gründungsdokumente, zusammen mit einer genauen englischen Übersetzung, zur Verfügung stellen.
8.2. Das Local Chapter muss die Foundation von allen geplanten oder durchgeführten Änderungen in Satzung, Status, Mitgliedszahl oder anderen wichtigen Eigenschaften unterrichten, die die Foundation oder die Fortführung dieser Vereinbarung betreffen könnten.
8.3. Die Foundation muss das Local Chapter von allen geplanten oder tatsächlichen Änderungen in Satzung oder Status der Foundation unterrichten, die das Local Chapter oder die Fortführung dieser Vereinbarung betreffen könnten.
9. Tätigkeitsbericht
9.1. Das Local Chapter wird der Foundation mindestens einmal im Jahr und spätestens 18 Monate nach Ende eines Geschäftsjahres einen englischsprachigen, schriftlichen Tätigkeitsbericht und Finanzbericht zur Verfügung stellen.
9.2. Die Foundation wird dem Local Chapter spätestens 18 Monate nach Ende eines Geschäftsjahres einen englischsprachigen Tätigkeitsbericht und Finanzbericht zur Verfügung stellen.
10. Dauer und Aufhebung
10.1. Diese Vereinbarung gilt für ein Jahr und wird automatisch verlängert, wenn keine der beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Verlängerungszeitpunkt kündigt. Eine solche Kündigung muß der anderen Partei schriftlich mitgeteilt werden. Wenn die Vereinbarung aufgehoben wird, ist das Local Chapter nicht mehr anerkannt.
10.2. Die Foundation kann diese Vereinbarung fristlos kündigen, wenn
(a) eine andere Partei die direkte oder indirekte Kontrolle über das Local Chapter erlangt, durch Kauf oder auf andere Art; oder
(b) das Local Chapter aufhört, die Ziele aus Abschnitt 1 zu verfolgen; oder
(c) das Local Chapter wesentlich gegen eine Vorschrift dieser Vereinbarung verstößt.
11. Gerichtsbarkeit
Diese Vereinbarung wird nach englischem Recht ohne Rücksicht auf Regeln zu Gesetzeskonflikten geschlossen. Die englische Gerichtsbarkeit ist exklusiv für jede Art von Auseinandersetzung, die aus dieser Vereinbarung erwächst, zuständig.
12. Gerichtsstand
Die Foundation und das Local Chapter vereinbaren, dass im Falle eines Rechtsstreits der Gerichtsstand in England sein soll. Die Foundation und das Local Chapter vereinbaren, dass sie Entscheidungen der englischen Gerichte für Streitigkeiten, die aus dieser Vereinbarung erwachsen, respektieren werden.
13. Schlichtungszwang
Beide Parteien vereinbaren, vor Beginn eines Rechtsstreits einen Schlichtungsprozess durchzuführen. Beide Parteien einigen auf einen zertifizierten Schlichter; wenn das nicht möglich ist, setzt das Centre for Alternative Dispute Resolution einen zertifizierten Schlichter ein. Wenn das Schlichtungsverfahren erfolglos abgeschlossen ist, kann jede der Parteien nach Ablauf von 30 Tagen ein Gerichtsverfahren anstreben. Jede Partei wird die Hälfte der Kosten des Schlichtungsverfahrens tragen. Kommt eine Partei dieser Pflicht nicht nach, kann die andere Partei ein Gerichtsverfahren anstreben.