OSM
Die deutsche Community des Projektes OpenStreetMap (OSM) hat im November 2008 entschieden, enger mit dem FOSSGIS e.V. zusammenzuarbeiten und die bestehenden Vereinsstrukturen zu nutzen.
Diese Seite dient dazu die Zusammenarbeit zu organisieren /Strukturieren etc.
FOSSGIS kann Local Chapter Deutschland werden für OSM Foundation[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
An dieser Stelle sollen die Ideen und Erwartungen der FOSSGIS-Miglieder an diese Funktion gesammelt werden. Etwas Vergleichbares wird im OSM-Wiki von Community-Seite erstellt: [1] [2]
Möglichkeiten.
- FOSSGIS kann als juristische Person im Auftrag der deutschen OSM Community Verträge mit Datenspendern und anderen Kooperationspartnern unterzeichnen.
- FOSSGIS sammelt Spenden auf deutschem Konto (Funktion wird bereits ausgeführt)
- FOSSGIS richtet deutsche OSM-Konferenz aus (Funktion wird bereits ausgeführt)
- FOSSGIS ist Ansprechparter für die Presse (Funktion ist nur ergänzend zu direktem Community-Kontakt, für Ansprechpartner, die "was Offizielles" brauchen)
- FOSSGIS kann juristisches Mitglied von OSMF sein und alle FOSSGIS-Mitglieder können durch Zustimmung oder automatisch gleichzeitig Mitglied in der OSMF werden (Dachverband-Prinzip).
- (bitte ergänzen)
Brainstorm zum Server für OSM-Planetfiles á la Geofabrik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Im Rahmen der FOSSGIS 09 wurde eine Idee besprochen wie der Verein Dienstleistungen für die Community erbringen kann, die Geofabrik von Arbeit entlastet wird und Sponsoren/Spender eingebunden werden könnten.
Die Geofabrik betreibt seit längerem einen eigenen Server, der täglich aktuelle Datensätze (OpenStreetMap-Daten-Extrakte) basierend auf dem aktuellen planet-File bereitstellt. Dabei wird das gesamte planetfile tagesaktuell in Teilgebiete unterteilt (z.B. Deutschland gesamt oder die deutschen Bundesländer) und zum Download zur Verfügung gestellt. Zitat von Frederik Ramm: "Die Geofabrik rechnet derzeit nächtlich aus dem von OSM publizierten Planet-File Extrakte für verschiedene Länder und Regionen aus und stellt die zum Download (als OSM-Dateien und als Shape-Files) bereit. Das ist ein Service, der gut angenommen ist und der die Basis für viele Community-Projekte darstellt - nicht jeder, der eine gute Idee hat, was er mit OSM machen will, kann deshalb gleich das 150 GB grosse "Planet File" verarbeiten." Die zunehmende Unterteilung der Daten (z.B. Departments in Frankreich) und die zunehmende Bekanntheit des Servers lassen die Kosten stark steigen.
Die Bereitstellung von Freien Daten ist eines der Zeile des FOSSGIS e.V. und damit war die Überlegung geboren diesen Service vom Verein aus anzubieten.
Im Laufe der Diskussion ergaben sich verschiedene Punkte:
- Ansprüche an den Server
- schneller leistungsfähiger Server (QuadCore), da täglich das komplette Planetfile neu gerendet werden muss, aktuell dauert ein Lauf dieser Aufgaben ca 7 Stunden
- hohe Anbindung, da der Dienst sehr stark genutzt wird, aktuell gehen pro Monat 1,5 TB durch, Tendenz steigend
- Mirrorserver bringen nur wenig da alle Aufgaben täglich erledigt werden müssen. Zu überlegen wäre eine kaskadierenden Struktur, bei der die Mirrorserver nur wöchentliche / monatliche Updates vorhalten
- Bedingungen für Spender
- FILL ME IN
- Bedingungen für Sponsoren
- FILL ME IN
OSM Logbuch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- 2009-04 Anfrage von Markus Bärlocher ob der FOSSGIS e.V. als offizieller Vertragspartner für das Folgeprojekt zum Oberpfalz Projekt agieren kann, -> positive Antwort
- 2008-12 Überführung aller Inhalte von openstreetmap.de auf die Server Hardware des FOSSGS e.V.
GFZ Hosting[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Es gibt das Angebot des Geoforschungszentrums in Potsdam einen Server zu hosten. Der folgende Text ist der Entwurf einer Vereinbarung zwischen dem GFZ und dem FOSSGIS. Erste Version von Georg Lösel am 31. 10.2011 vorgestellt. Bitte nur editieren, wenn man mit dem Projekt vertraut ist. Kursiv gesetzt sind Passagen die auf jeden Fall noch der Klärung bedürfen.
Vereinbarung zwischen FOSSGIS e.V. und GFZ Präambel Das GFZ will das Projekt des FOSSGIS „OpenStreetMap“ unterstützen, indem es Platz für einen Server zur Verfügung stellt, der von der „OpenStreetMap-Community“ (im Folgenden „OSM“) genutzt werden kann, beispielsweise zur Berechnung und Auslieferung von Karten ins Internet, zum Experimentieren mit neuen OSM-basierten Diensten oder ähnlichem. § 1 Das GFZ stellt FOSSGIS mit Abschluss dieser Vereinbarung entgeltfrei einen Platz im hauseigenen Rechenzentrum von ''?? Höheneinheiten'' zur Verfügung und sichert eine ausreichende Stromversorgung sowie Kühlung zu. Weiterhin wird eine Anbindung an das Internet gewährleistet, die unterschiedliche Geschwindigkeiten haben kann, eine Datenrate von 10 Mbit/s aber nicht unterschreiten wird. Die dort installierte Hardware (''Serverspezifikationen'') wird vom FOSSGIS besorgt und bleibt dauerhaft im Besitz des FOSSGIS. Die Hardware kann im Rahmen des in der Präambel genannten Zwecks von FOSSGIS bzw. der OSM-Community beliebig genutzt werden. FOSSGIS bzw. die Administratoren sind für Installation und Wartung der Software verantwortlich, dies beinhaltet insbesondere das unverzügliche Einspielen von Softwareaktualisierungen und Sicherheitsupdates. Die Mitarbeiter des Rechenzentrums des GFZ erhalten einen uneingeschränkten Zugang (Root-Rechte) zur Hardware um Maßnahmen durchzuführen, die sich aus dem internen Betrieb des Rechnerzentrums ergeben. Das GFZ sichert dem FOSSGIS die Verfügbarkeit der Hardware im Rahmen des normalen Betriebes des Rechenzentrums zu. Daraus ergeben sich allerdings keinerlei Ansprüche des FOSSGIS gegenüber dem GFZ bei Ausfall oder zeitweiliger Nichterreichbarkeit. Das GFZ informiert den FOSSGIS rechtzeitig und angemessen über Maßnahmen innerhalb des Rechenzentrums, die die Verfügbarkeit der Hardware einschränken. Bei besonderen Vorkommnissen oder Gefahr im Verzug kann das GFZ jederzeit und ohne Vorankündigung die Anbindung der Hardware unterbrechen, diese neu starten oder ganz abschalten. In diesem Fall verpflichtet sich das GFZ sich unverzüglich mit dem FOSSGIS und den Administratoren der Hardware in in Verbindung zu setzen um das weitere Vorgehen zu klären. ''TODO: Steuerung und Regeln für die Anbindung'' § 2 '' Es ist grundsätzlich zu klären in welcher Weise die gesamte Aktion durch den FOSSGIS veröffentlicht wird und wie die Unterstützung gestaltet sein soll. Ist es eine Spende oder ein Sponsoring?'' § 3 Sämtliche Aktivitäten auf dieser Hardware liegen in der Verantwortlichkeit des FOSSGIS. Der FOSSGIS steht dafür ein, dass alle auf dem Server platzierten Projekte keine Rechtsvorschriften oder Rechte Dritter verletzen. Auch eine sonstige rechtswidrige oder belästigende Nutzung, insbesondere die Versendung von Spam von dieser Hardware ist untersagt. Der FOSSGIS ist dafür verantwortlich, dass seine Inhalte weder gesetzliche Vorschriften noch Rechte Dritter verletzen. GFZ weist darauf hin, dass gegebenenfalls – insbesondere bei internationalen Domains – andere nationale Rechtsordnungen zu beachten sind. Der FOSSGIS verpflichtet sich, keine Domains oder Inhalte zum Abruf anzubieten, die extremistischer (insbesondere rechtsextremistischer) Natur sind oder pornographische oder kommerzielle erotische Angebote beinhalten. Dies gilt auch, wenn solche Inhalte durch Hyperlinks oder sonstige Verbindungen, die FOSSGIS auf Seiten Dritter setzt, zugänglich gemacht werden. § 5 Diese Vereinbarung beginnt am x.x.2011 und endet zum 31.12.2012. Sie verlängert sich automatisch jeweils um ein Jahr, falls nicht eine der Parteien schriftlich zum Vertragsende kündigt. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Monatsende. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, wobei die Übersendung vorab per Telefax ausreichend ist. § 6 Die Vertragsparteien verpflichten sich einander zu gegenseitigem Respekt, Wohlverhalten und Loyalität. Der Kunde ist gehalten, auf schutzwürdige Interessen von GFZ, insbesondere auf deren Ruf, Prestige und Ansehen Rücksicht zu nehmen. Die genannte Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages fort. Die Vertragsparteien werden sich gegenseitig umgehend über alle Umstände, die für die Durchführung dieses Vertrages von Bedeutung sein könnten, unterrichten. § 7 Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Jede Änderung dieser Vereinbarung bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Die Parteien behalten sich die schriftliche Annahme vor.