Die Brandenburger Geobasisdaten, die von der Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB) seit Januar 2020 unter der “Datenlizenz Deutschland 2.0 Namensnennung dl-de/by-2.0” bereitgestellt werden, können seit April nun auch für OpenStreetMap genutzt werden.
Bekanntlich hat die dl-de/by-2.0 den “Webfehler”, die Vererbungsproblematik der Namensnennung nicht zu berücksichtigen, wenn - wie bei OSM - genutzte Daten nur einen untergeordneten Anteil am Gesamtwerk haben und es viele Beitragende und unterschiedlichste Anwendungen gibt.
In Berlin, wo Geodaten schon seit 2014 offen genutzt werden konnten, gab es daher eine Sondergenehmigung, die bei einer Lizenzanpassung im letzten Jahr nochmals schriftlich erneuert wurde.
Seit dem 20.6.2019 sind die Geobasisinformationen des Landes entgeltfrei bereitzustellen. Das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg beziffert in einer Präsentation “Open Data für digitale Geodaten der Vermessungsverwaltung” den Einnahmeausfall auf ca 2 Mio. €/Jahr. Grundlagen sind eine Änderung des Brandenburgischen Vermessungsgesetzes und der Durchführungsbestimmung (BbgGeoNutzV), die relevanten Details sind im OSM-Wiki zusammengefaßt.
Die Möglichkeit einer Zusatzvereinbarung war bereits in der BbgGeoNutzV “angedacht”. Die LGB hatte aufgrund unserer Anfrage am 26.2. Vertreter der OpenStreetMap-Community nach Potsdam eingeladen. In einem konstruktiven Gespräch wurden Interessen und Blickwinkel von Mappern und OSM-Datenanwendern diskutiert und Interessensfelder für künftige gegenseitige Kooperationen geebnet. Auch die Stärken der amtlichen Daten in der Präzision und deren Schwächen in der Aktualität waren ein Thema. Eine Lösung für OpenStreetMap wurde uns zugesagt.
Die LGB hat sich nun im April 2020 dazu entschlossen, die notwendige Klausel allgemeingültig in ihren Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (AGNB) aufzunehmen.
Damit muss der Quellenvermerk nicht im unmittelbaren optischen Zusammenhang zur Datendarstellung eingebunden werden, wenn die LGB-Daten im Folgeprodukt nur einen untergeordneten Anteil haben und dem Folgeprodukt mehrere Ausgangsquellen zugrunde liegen. Es genügt in diesem Fall, den Quellenvermerk an anderer geeigneter Stelle beizugeben.
Das Neue an der Brandenburger Lösung zur dl-de/by-2.0 ist, dass die Formulierung allgemein und ohne Bezug auf OpenStreetMap in die Nutzungsbedingungen aufgenommen wurde. Damit gilt dies nun auch für andere Projekte, die die Daten untergeordnet nutzen wollen. Weiterhin, so schrieb unser OSM-Behördenkommunikator Joachim Kast dazu, könnte dies auch eine Anregung für weitere Bundesländer sein, die bisher ein spezielles “Lex OpenStreetMap” vermeiden wollten.
Damit auch noch einen dicken Dank an Joachim für seine Unterstützung auch in dieser Behördenkommunikation.
Bei der Nutzung der Daten denkt bitte daran, dass auch amtliche Daten Fehler haben und stellenweise nicht aktuell sind - gerade das weiß auch die LGB und würde hier gern mit OSM kooperieren.
Für OpenStreetMap wurde schlussendlich eine neue Datenquelle erschlossen, die bisherige Möglichkeiten gut ergänzt. Denkt bei deren Anwendung an die Stärke von OSM, jegliche Daten, amtlich oder von wem auch immer, vor Ort prüfen zu können, und mit vielen andere Quellen zu vergleichen und zu plausibilisieren. Pauschale Importe sind in Brandenburg sicherlich nicht erforderlich bzw. unterliegen bei OSM den bekannten Richtlinien.