Sonderbestimmungen Serverkostenförderung
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Warum?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die Motivation für diese Regelung ist die Tatsache, das der FOSSGIS e.V. mittlerweile viele Server unterhält und bezahlt, die für verschiedenste Projekte genutzt werden. Um nicht jedem Projekt direkt seinen eigenen Server zu "spendieren" und weil wir natürlich Ressourcen schonen wollen, entstand die Frage "Wie regeln wir die Bereitstellung von gemieteter Hardware durch den FOSSGIS?"
Bedingungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Werden Serverkosten übernommen, erfolgt ein regelmäßiger "Review" der Förder-Entscheidung mit ausreichend langer "Kündigungsfrist", damit im Falle einer Beendigung der Förderung das Projekt genug Zeit hat, sich Alternativen zu suchen. Dieser Review erfolgt jährlich nach Ablauf der initial eingeräumten Förderfrist (die beträgt i.d.R. 12 oder 24 Monate).
- Server können intern (bei Hetzner) oder auch extern gefördert werden. Es werden maximal die Kosten übernommen, die für den FOSSGIS bei einem Hosting von Hetzner entstehen würden.
- Es handelt sich immer um eine finanzielle Förderung. Es werden nur Mietserver, keine Hardwareanschaffungen gefördert.
- Nach Umsetzung muss ein Bericht über die Durchführung für die Veröffentlichung auf www.fossgis.de geliefert werden. Eine Umsetzung des Projekts auf dem Server ist zeitnah nach Bewilligung ist erwünscht.
- Der Antragsteller ist der Ansprechpartner für die Serveradministration.
- Mit dem Förderantrag ist klar zu definieren, welche Hardwarekapazitäten benötigt werden, ob es ein eigener dezidierter Server sein muß etc. Diese Definition sollte begründet werden.
- Die betreibenden Personen gewähren dem FOSSGIS Root-Rechte auf dem System, die der FOSSGIS nur im Notfall nutzen wird.
- Die betreibenden Personen tragen dafür Sorge, dass die wesentlichen Admin-Informationen zum Server im FOSSGIS-Wiki auf der Seite IT-Infrastruktur dokumentiert sind. Weitere Informationen zum Setup und zur Administration sollten dort verlinkt sein. Damit soll sichergestellt werden, dass Dritte den Server auch dann betreiben könnten, wenn die betreibende Person ausscheidet.
- Der/die Betreiber verpflichten sich, nach bestem Wissen und Gewissen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen (und up-to-date zu halten), die dem Schutz des Servers dienen und dem Missbrauch (Versand von Spam, DDoS, Versuche der Übernahme weiterer Server, Angebot von illegalen und urheberrechtlich geschützten Inhalten, etc.) entgegenwirken. Diese sind ebenfalls zu dokumentieren.
- Alle Personen, die einen Unix-Account auf dem Rechner nutzen, müssen dem FOSSGIS mit Namen und Anschrift bekannt sein. Diese Informationen werden vom FOSSGIS vertraulich behandelt und nur im Notfall benutzt.
- Nach Möglichkeit soll Dritten aus der FOSSGIS-/OSM-Community Zugriff auf den Server/Services/Datenbank eingeräumt werden. Allerdings obliegt dem Projekt die Entscheidung, ob dieser Zugriff machbar ist oder ob er den Betrieb der für das Projekt benötigten Software zu sehr beeinträchtigen würde. Ggf. könnte ein solches Ansinnen auch zu einem Server-Upgrade führen, wenn sich auf die Weise später mehrere Projekte finden, die gemeinsam einen Server nutzen.