Reisekostenbeihilfe beantragen

Wer kann eine Förderung beantragen?

Personen mit Wohnsitz im “Einzugsbereich” des FOSSGIS e.V., Deutschland, Österreich und Schweiz. Eine Mitgliedschaft im FOSSGIS e.V. ist keine Voraussetzung.

Veranstaltungen, für die die Förderung möglich ist

Die Föderung kann beantragt werden für

  • die jährliche FOSSGIS-Konferenz und alle anderen vom FOSSGIS e.V. organisierten Veranstaltungen.
  • Veranstaltungen im deutschsprachigen Raum aus dem “Umfeld” des FOSSGIS e.V.,z.B. Hackweekends und dergl.
  • Veranstaltungen (auch internationale), auf denen der FOSSGIS e.V. sich präsentiert oder vertreten sein sollte

Vorraussetzungen für die Förderung

Schriftlicher Antrag, der rechtzeitig vor der Veranstaltung gestellt werden muss. Vorlauf typischerweise 4 Wochen.

Der Antrag muss enthalten:

  • Name, Adresse, E-Mail, Telefon
  • Für welche Veranstaltung gilt der Antrag?
  • Welche Förderung ist gewünscht? Kosten genau darstellen.
  • Kurze Begründung warum die Förderung benötigt wird. (Informelle Darstellung der finanziellen Situation der antragstellenden Person. Ggf. Bescheinigungen, z.B. Immatrikulationsbescheinigung usw. als Scan vorlegen.)
  • Freitext, in dem die antragstellende Person beschreibt, was sie sich für sich selbst, das eigene Projekt, etc. von der Veranstaltung verspricht und was die Teilnahme / Anwesenheit der Community als Ganzes bzw. dem FOSSGIS e.V. bringen soll. Welche konkrete Mithilfe oder andere Tätigkeiten bei der Veranstaltung sind geplant?

Der Antrag ist per E-Mail zu richten an reisekostenbeihilfe@fossgis.de.

Was kann gefördert werden?

  • Eintritt zur Veranstaltung.
  • Anreise. Bahntickets 2. Klasse innerhalb DACH. Flüge werden grundsätzlich nicht bezahlt (Klimaschutz und wegen Schwierigkeit der Preisfindung).
  • Übernachtungen während der Veranstaltung. Die Nacht vor Beginn bzw. nach Ende der Veranstaltung wird nur bezahlt, wenn eine Anreise noch morgens vor bzw. Abreise abends nach der Veranstaltung nicht möglich ist. Das Frühstück wird nicht bezahlt.
  • Hotel- und Reisekosten werden in der Regel zu 80% übernommen. Bei Hotelkosten werden maximal 80 EUR pro Nacht übernommen. Eintritt zu Veranstaltungen kann in voller Höhe übernommen werden.

Vertraulichkeit

Alle Anträge werden vertraulich behandelt. Aus Gründen des Datenschutzes werden Namen, geförderte Beträge, usw. nicht veröffentlicht. Lediglich eine Zusammenfassung der Fördersumme wird im Jahresbericht des Vereins bekannt gegeben.

Wie erfolgt die Abrechnung?

Alle Ausgaben müssen mit Belegen eingereicht werden. Ausgaben ohne Beleg können nicht bezahlt werden. Unabhängig vom Beleg wird nur maximal bezahlt, was zugesagt wurde.

Andere Fördermöglichkeiten

Wikimedia Deutschland hat auch ein Förderprogramm Reisekostenerstattung, das in manchen Fälle auch genutzt werden kann.